Zertifizierung
Mit der Zertifizierung erwerben Sie die bestmögliche Reputation zur Gewinnung von Aufträgen zur Untersuchung, Planung und Überwachung im Bereich des Bauens im Bestand.
Zertifizierungsprogramm
Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024
Die DPÜ-Zert hat sich zur Aufgabe gesetzt den zertifizierten Sachkundigen Planer so ausbilden zu lassen, dass er zur Begutachtung, Koordinierung und Überwachung im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Betonbauwerken kompetent ist. Da es sich um die Begutachtung von bestehenden Bauwerken und sonstigen Objekten handelt, muss die Kompetenz durch Ausbildung, praktische Tätigkeiten und Einsatzdauer in den genannten Bereichen nachgewiesen werden und der SKP an einer Schulung mit anschließender bestandener Prüfung teilgenommen haben.
- Beurteilung und Planung von Instandhaltungsarbeiten
- Ermittlung des Ist-Zustandes eines zu sanierenden Bauwerks bzw. Bauteils und Festlegung des Soll-Zustandes
- Schriftliche Darlegung der Ursachen von Mängeln und Schäden
- Aufstellen eines Instandsetzungsplanes (ggfs. einschl. Leistungsverzeichnis)
- Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes unter Berücksichtigung der Dauerhaftigkeit
- Beurteilung der geplanten Maßnahme im Hinblick auf die Erhaltung der Standsicherheit
- Anfertigen eines Instandhaltungsplanes einschließlich planmäßiger Inspektionen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Unser Zertifizierungsprogramm „Sachkundiger Planer im Bereich Instandhaltung von Betonbauwerken“ ist von der DAkkS akkreditiert und wird durch Audits regelmäßig überprüft.
Erstzertifizierung
Antragstellung
mit Nachweisen zur Berufserfahrung
Ausbildungslehrgang
mit Abschlussprüfung (schriftlich / mündlich)
Zertifikat und Stempel
Jährliche Fortbildungen
Teilnahme
an der jährlichen Fortbildungsveranstaltung für SKP
Rezertifizierung (alle 4 Jahre)
Einreichen
von Unterlagen und Nachweisen
Fachliche Prüfung
der Nachweise und Projektstichproben durch unsere Auditoren
Erneuerung von Zertifikat und Stempel
Zertifizierter Sachkundiger Planer
Warum eine Zertifizierung für den ohnehin so schon qualifizierten Bauingenieur?
Die durch die DPÜ–Zertifizierungsstelle GmbH angebotene und überwachte Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 stellt folgende zusätzliche Eigenschaften dieses Personenkreises sicher:
- Der so zertifizierte Ingenieur ist nur und ausschließlich seinem Auftraggeber und der übertragenen Aufgabe verpflichtet. Eine Einflussnahme durch Dritte Stellen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Angestellte Ingenieure unterliegen nicht dem fachlichen Weisungsrecht ihrer Vorgesetzten. Dieses ist vertraglich festgehalten.
- Der zertifizierte Ingenieur ist vertraglich verpflichtet sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich auf von der DPÜ-Zertifizierungsstelle genehmigten Veranstaltungen fortzubilden. Dabei werden Ausbildung durch marktbeteiligte interessierte Firmen grundsätzlich nicht als Fortbildung anerkannt.
- Der zertifizierte Sachkundige Planer muss sich in einem vierjährigen Rhythmus neu zertifizieren lassen (genannt Rezertifizierung).
Dabei werden seine in den vergangenen vier Jahren erbrachten Projekte stichprobenartig auf Richtigkeit und Einhaltung der Neutralität geprüft.
Ebenfalls wird die Regelmäßigkeit der Fortbildungen, die Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter Stellen und weitere Sachverhalte überprüft.
Ein letzter kleiner Hinweis: Sowohl die zusätzliche Ausbildung, die Prüfung und die Zertifizierung sind kostenpflichtig.
